Notwendiges / Allgemeine Geschäftsbedingungen 
| § 1
- Es werden
die Leistungen die in der Homepage " Mit Hund über Stock und Stein"
beschrieben sind. Der Veranstalter behält sich auf jeden fall vor, bei unvorhergesehenen Ereignissen Änderungen zu erklären. Der Veranstalter hält sich kleine Änderungen im Zeitplan und Ablauf vor. § 2 - Mit der Anmeldung wird dem Veranstalter vom Teilnehmer der Vertrag verbindlich angeboten. Der Anmelder steht für alle Teilnehmer auf der Anmeldung, wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Veranstalters zustande. § 3 - Es gilt eine schriftliche Vereinbarung, sofort nach Eingang der Anmeldung / Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe des halben Reisepreises pro Person und Reise zu tätigen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der vollständige Reisepreis muss spätestens 14 Tage vor Antritt der reise beim Veranstalter eingegangen sein. Bei kurzfristiger Anmeldung vor der Wanderung wird der Reisepreis sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderungen die Gesetzlichen Verzugzinsen fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschaden behält sich " Mit Hund über Stock und Stein" vor. § 4 - Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Wanderung zurücktreten. Rücktritte haben schriftlich zu erfolgen und werden beim Veranstalter maßgeblich berücksichtigt. Im Rücktrittsfall verlangt der Veranstalter Ersatz für seine bereits geleisteten Aufwendungen. Stornogebühren: bis 6 Wochen vor Reiseantritt : 20 % an 4 Wochen vor Reiseantritt: 50 % ab 2 Wochen vor Reiseantritt: 70 % ab 1 Woche vor Reiseantritt : 80 % Nicht in Anspruch genommen Leistungen werden nicht erstattet. Eine Reiserücktrittsversicherung wäre von Vorteil. § 5 - Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Vertragspartner vertragswidrig verhält. § 6 - Wird die ausgeschriebene Mindestzahl nicht erreicht, ist "Mit Hund über Stock und Stein" berechtigt die Wanderung bis 7 Tage vor Reiseantritt abzusagen. Der Teilnehmer erhält dann seine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück erstattet. § 7 - Die Teilname erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch dritte oder deren Hunde verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht, sondern die Haftung obliegt dem Teilnehmer. § 8 - Der Teilnehmer darf den verlauf weder stören noch gefährden. Beanstandungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, andernfalls erlischt jeder Anspruch. § 9 - Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgt nach besten Wissen aber ohne Gewähr. Äußere Umstände, wie Wetterbedingungen können die subjektive Einschätzung stark beeinflussen. § 10 - Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu folge!
![]()
|